Die Rechtsgebiete

Die Kanzlei vertritt Mandanten insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt deren beiderseitige Rechte und Pflichten vom Arbeitsantritt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages. Außerdem regelt es Vereinbarungen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Betriebsverfassung, dem Tarifvertrag sowie Maßnahmen im Arbeitskampf und dessen Schlichtung.

Weiterhin umfasst das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und dem Staat zum Schutz des Arbeitnehmers (namentlich Arbeitsschutz).

Familienrecht

Das Familienrecht behandelt die Familie im weitesten Sinne. Es regelt also die Gesamtheit aller rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie aus Ehe, Kindschaft und Verwandtschaft zueinander und zu Dritten, wie z.B. Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Adoption und Vormundschaft.

Mietrecht

Die Materie des Mietrechts umfasst einerseits privatrechtliche und andererseits Öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Das private Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter vom Vertragsabschluss mit der Überlassung der Mietsache bis hin zur Mietvertragskündigung mit der Rückgabe der Mietsache. Einbezogen sind alle während des Mietverhältnisses bestehenden Rechte und Pflichten untereinander, z.B. Entrichtung des Mietzinses, Betriebskostenabrechnung, Duldungspflicht bei Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten oder die Mängelbeseitigungspflicht.
Das öffentliche Recht regelt dem gegenüber das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat bezüglich Sicherstellung einer Beschaffung bzw. Erhalten einer Wohnung einerseits und andererseits die Verhinderung von Missständen auf dem Gebiet des Wohnungswesens. Hier finden das Wohngeldgesetz mit der Wohngeldverordnung und das Wohnungsbindungsgesetz Anwendung.

Baurecht

Das Baurecht gliedert sich in privates und öffentliches Baurecht. 
Das private Baurecht regelt alle Streitigkeiten, die z.B. bei einem Hausbau zwischen dem Bauherrn und der Baufirma bezüglich der Mängelbeseitigung, der Bauwerksabnahme und der Vergütung entstehen können.

Das öffentliche Baurecht beinhaltet alle Normen, die beachtet werden müssen, wenn eine bauliche Anlage errichtet werden soll, insbesondere Fragen der Zulässigkeit und der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage.

Nachbarrecht

Unter das Nachbarrecht fallen die Ansprüche und die Duldungspflichten von benachbarten Grundstückseigentümern.

Die hier sehr häufigen Streitigkeiten werden anhand des bürgerlichen Gesetzbuches bzw. der Nachbarrechtsgesetze der Länder gelöst.

Weitere Rechtsgebiete:

Verteidigung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, Forderungsmanagement und Inkasso